Stiefkinder-Adoption

Ständerat unterstützt Adoptionsrecht für Homosexuelle

Der Ständerat hat mit 26 gegen 16 Stimmen der vom Nationalrat beschlossenen Stiefkinder-Adoption zugestimmt. Trotz Bedenken zahlreicher Standesvertreter.
Familienausflug

 
Nachdem der Nationalrat in der Wintersession einem Adoptionsrecht für Stiefkinder durch einen Partner bzw. die Partnerin in einer schwulen oder lesbischen eingetragenen Partnerschaft zugestimmt hat, ist ihm gestern auch der Ständerat gefolgt. Für die Vorlage hat sich insbesondere der Baselbieter Ständerat und bekennende Homosexuelle, Claude Janiak, eingesetzt.

Bedenken meldete namentlich die Thurgauer Ständerätin Brigitte Häberli an. Sie habe sich 2005 für die Zustimmung zur eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare eingesetzt und dabei argumentiert, dass diese Partnerschaft nicht eine Vorstufe zum Adoptionsrecht sei. Ausserdem gebe es in der Regel immer einen leiblichen Elternteil, der durch die Stiefkinderadoption ausgeschlossen werde. Die Mehrheit des Ständerates liess sich aber von diesen Argumenten nicht beeindrucken und stimmte der Motion zu.

Die Generalsekretärin der Homosexuellen-Organisation Pink Cross nahm gegenüber Radio DRS das Abstimmungsresultat mit Befriedigung zur Kenntnis. Sie erklärte gleichzeitig, dass das Adoptionsrecht für Stiefkinder für ihre Organisation nur ein Zwischenschritt zu einem vollen Adoptionsrecht sei.

Nachdem beide Räte der Motion, die vom Nationalrat auf die Stiefkindadoption reduziert worden war, zugestimmt haben, wird der Bundesrat nun eine entsprechende Änderung des Adoptionsgesetzes an die Hand nehmen, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte. Dieses wird dann wiederum beiden Räten unterbreitet.

Recht auf Vater und Mutter

In einer Medienmitteilung hat die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) die Entscheidung des Ständerates kritisiert. Aus Sicht der EDU soll die Adoption ausschliesslich auf das Wohl des Kindes gerichtet und deshalb nur für heterosexuelle Paare möglich sein. Das Adoptivkind solle den familiären Rahmen erhalten, welchen ihm das Leben hätte geben können, das heisst ein Vater und eine Mutter. Wenn man die Bestimmungen zur Adoption auf das Interesse des Kindes gründen wolle, müsse man ihm ein Recht auf Vater und Mutter zuerkennen, «welches vor dem egoistischen Kinderwunsch einiger homosexueller Partner den Vorrang haben muss».

Datum: 05.03.2013
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet

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