Nationale Initiative für Burkaverbot lanciert
Die Initiative lehnt sich an ein Volksbegehren an, das 2013 im Tessin angenommen worden ist. Der Text der Initiative soll in diesen Tagen der Bundeskanzlei zur Vorprüfung vorgelegt werden. Die Unterschriftensammlung dürfte im kommenden Frühling beginnen.
«Beitrag zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit»
Bereits am 24. April hatte die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats einer parlamentarischen Initiative Wobmanns mit knapper Mehrheit zugestimmt. Die Initiative fordert ein Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit «aus jeglicher Motivation». Die vorgeschlagene Verfassungsänderung will Gesichtsverhüllungen «im öffentlichen Raum» und an Orten verbieten, «die allgemein zugänglich sind» oder der «Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen». Nicht betroffen wären Sakralstätten.
Die SPK hatte ein ein gesamtschweizerisches Verhüllungsverbot als «Beitrag zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit» angesehen. Das Verbot soll sich sowohl gegen gewaltbereite Demonstranten als auch gegen «religiös-fundamentalistische Verhüllungsgebote» richten. Die SPK war auch der Ansicht, es sei ein «elementarer Bestandteil der europäischen Kultur, sich in der Gesellschaft mit unverhülltem Gesicht zu begegnen».
Fokus auf religiöse Verschleierung
Im Tessin haben die Stimmbürger bereits im Jahr 2013 mit 65,4 Prozent Ja zu einem Verhüllungsverbot gesagt. Die Änderung der Tessiner Verfassung wurde im März von den eidgenössischen Räten als mit der Bundesverfassung vereinbar erklärt.
Der Tessiner Initiativtext hatte nicht explizit den Burka (Ganzkörperschleier) und den Niquab (Gesichtsschleier) erwähnt. Es sei aber ein «offenes Geheimnis», so schrieb die NZZ am Sonntag (Ausgabe vom 27.09.15), dass das Egerkinger Initiativkomitee gezielt die religiöse Verschleierung anspreche. Parallele Strukturen, die sich an der Scharia orientierten, hätten in der Schweiz keinen Platz, heisst es in der Mitteilung, und weiter: Im Zeitalter des IS-Terrorismus sei es der Bevölkerung schon aus «elementaren Sicherheitserwägungen» nicht zuzumuten, verhüllten Menschen in der Öffentlichkeit zu begegnen.
Auch für Deutschland gefordert
Die Egerkinger Kommission hält fest, dass auch das in Frankreich eingeführte Verbot der Ganzkörperverhüllung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als vereinbar mit der Menschenrechtskonvention beurteilt worden sei. In einem Kommentar hatte kurz nach diesem Urteil die «Welt» festgehalten, dass es eine «systematische Verwirrung» des Begriffes bedeute, wenn islamische Ideologen «die Menschenrechte zu einem Schutzmantel für die Zwangsdurchsetzung des Alleingeltungsanspruches religiöser Gebote umzudeuten» suchten.
«Die Unterwerfung unter religiös verfügte Unterdrückungspraktiken soll so als Ausdruck freier Entscheidung erscheinen. Doch auf diese Verdrehung für sie essenzieller Werte dürfen demokratische Gesellschaften nicht hereinfallen», hält der Kommentar fest. Die Vollverschleierung bedeute die «symbolische Auslöschung weiblicher Identität und Individualität». Der Kommentar schliesst: «Dass sich Menschen gegenseitig ins Gesicht sehen können, ist nicht nur aus Gründen der Identifizierbarkeit unverzichtbar. Es ist auch erste Voraussetzung für zivilisierte Kommunikation und damit für jeglichen demokratischen Diskurs. Wir sollten daher dem Beispiel Frankreichs und Belgiens folgen und die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verbieten.»
Zur Webseite:
Komitee «Ja zum Verhüllungsverbot»
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Datum: 29.09.2015
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / kath.ch / Die Welt