Rechte der Kinder kommen vor Wünschen der Erwachsenen
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES versteht den Wunsch homosexueller Paare nach rechtlicher Absicherung. Dieser dürfe aber nicht auf Kosten der Rechte und des Wohls der Kinder realisiert werden, heisst es in einer Medienmitteilung vom 13. August 2021. Deshalb sei die vorgeschlagene Gesetzesänderung zur «Ehe für alle» der falsche Weg. Livenet publiziert hier die SEA-Stellungnahme im genauen Wortlaut:
Kinder und ihre Rechte stehen im Vordergrund
Allerdings geht es bei der am 26. September zur Abstimmung stehenden Gesetzesvorlage nicht primär um die rechtliche Situation der Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen. Durch die Ausweitung der Samenspende auf lesbische Paare sowie der gemeinschaftlichen Adoption auf homosexuelle Paare sind insbesondere die Kinder und deren Rechte betroffen. Sie haben gemäss der UN-Konvention zu den Rechten des Kindes das Recht, «soweit möglich ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden». Ein Recht auf ein Kind gibt es hingegen nicht; Kinder dürfen nicht zum Gegenstand der Selbstverwirklichung von Erwachsenen werden.
Keine Frau kann einen Vater ersetzen und kein Mann eine Mutter
Mehrere weitere Gründe sprechen aus Sicht der Schweizerischen Evangelischen Allianz gegen die Öffnung der Samenspende für lesbische Paare. Sie fördert eine vaterlose Gesellschaft und macht ein problematisches Vaterbild zum gesetzlichen Regelfall: ein Vater, der Kinder zeugt, aber keine Verantwortung für sie übernimmt. Sie führt bei den Kindern zu Unsicherheit bezüglich ihrer eigenen Identität, denn diese wird bei der Samenspende in eine biologische und soziale Elternschaft zerbrochen. Sie ist verfassungswidrig, denn die Bundesverfassung lässt medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur dann zu, wenn eine Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders behoben werden kann.
Ehe soll Ehe bleiben
Das Verständnis der Ehe als eine auf Dauer, Verlässlichkeit und Intimität angelegte Partnerschaft zwischen Mann und Frau ist nicht nur in der jüdisch-christlichen Tradition tief verankert. Das kommt nicht von ungefähr: Hetero- und homosexuelle Partnerschaften unterscheiden sich grundlegend schon darin, dass nur ersteren die Zeugung von Nachkommen möglich ist. Die Ehe als Rechtsinstitut ist deshalb nicht bloss langfristig für die Fortpflanzung des Menschengeschlechts von Bedeutung, sondern ebenso für die finanzielle und soziale Altersvorsorge der Eltern- und Grosselterngeneration wichtig. Folglich handelt es sich nicht um eine Benachteiligung, sondern um eine legitime Ungleichbehandlung von ungleichen Partnerschaftsformen, wenn die Ehe heterosexuellen Paaren vorbehalten bleibt.
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Datum: 13.08.2021
Autor: Florian Wüthrich / Daniela Baumann
Quelle: Livenet / SEA