Freikirchen-Dachverband nimmt Stellung für traditionelle Ehe
Die Gesetzesvorlage, über die am 26. September 2021 in der Schweiz abgestimmt wird, sieht vor, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, ihnen die gemeinschaftliche Adoption von Kindern zugänglich zu machen und für lesbische Paare die Samenspende zu ermöglichen. Folgende Gesichtspunkte sprechen aus unserer Sicht für die Beibehaltung der Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau:
Die Definition
der Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann hält das Anliegen einer
gelassenen, objektiven Differenzierung hoch. Eine Differenzierung grenzt sich
ab von Diskriminierung (ungerechtfertigte Benachteiligung) und Pauschalisierung
(Gleichmachung von Unterschiedlichem):
Wie im Sport ist
auch in einer Lebensgemeinschaft ein gemischtes Doppel nicht in allen Belangen
dasselbe wie ein Damendoppel oder ein Herrendoppel. Traditionellerweise meint
der Begriff Ehe ein gemischtes Doppel aus Mann und Frau. Wird die Ehe zwischen
Frau und Mann von anderen Partnerschaften unterschieden, handelt es sich nicht
um eine Bewertung, sondern um eine gelassene Benennung der objektiven
Realitäten. Es gibt keinen zwingenden Grund, diese bewährte und klare
Bezeichnung aufzuweichen.
Eine liberale
und pluralistische Gesellschaft braucht neben der traditionellen Ehe andere,
liberale und pluralistische Beziehungsformen, die durch den Staat rechtlich
abgesichert werden können:
Wir plädieren
dafür, die eingetragene Partnerschaft rechtlich zu vervollständigen. Allen
Paaren soll unabhängig ihrer heterosexuellen, homosexuellen oder sonstigen
sexuellen Orientierung die Möglichkeit gegeben werden, Fragen um
Versicherungen, Vermögen, Erbschaften, Besuchsrecht (z.B. in Spitälern) und
Bürgerrecht verbindlich zu vereinbaren.
Die Ehe wurde in der Geschichte zwar immer wieder den gesellschaftlichen Begebenheiten angepasst, sie ist von ihrem Grundsatz her aber keine liberale, pluralistische Beziehungsform, sondern eine zwar dynamische und dennoch bewährte, klassische Institution und soll dies auch bleiben dürfen.
Frauen sind
die besseren Mütter. Männer sind die besseren Väter. – Die Ehe zwischen Mann
und Frau unterstützt das Recht und den Gewinn der Kinder, bei einem männlichen
und weiblichen Elternteil aufzuwachsen und von deren Unterschiedlichkeit und
Ergänzung zu profitieren:
In Arbeitsgruppen
und Leitungsteams in Wirtschaft, Politik und Sozialem legt man heute zu Recht
Wert auf Diversität und Ergänzung zwischen Frauen und Männern. Auch wenn es
keine fixen Stereotypen gibt, sind tendenzielle Unterschiedlichkeiten in
Lebenserfahrung, Wahrnehmungen und Empfindungen erkennbar. Teams leben von der
fruchtbaren und respektvollen Ergänzung von Männern und Frauen. Diese grundsätzliche
Sichtweise der Unterschiedlichkeit und Ergänzung spiegelt sich in der Ehe
zwischen Frauen und Männern, insbesondere in der gemeinsamen Elternschaft.
Kinder profitieren davon, von der Ergänzung der tendenziell unterschiedlichen
Lebenserfahrung, Wahrnehmungen und Empfindungen von Mann und Frau zu lernen.
Dies unabhängig davon, ob es sich dabei um die leiblichen Eltern handelt.
Kinder
brauchen Wurzeln und Flügel. – Die Ehe zwischen Frau und Mann unterstützt das
Recht und den Gewinn der Kinder, die Wurzeln ihre leiblichen Eltern zu kennen
und in einer Beziehung zu ihnen aufzuwachsen:
Die
UN-Kinderrechtskonvention betont «soweit möglich das Recht, seine Eltern zu
kennen und von Ihnen betreut zu werden» (7.1) sowie «das Recht des Kindes, das
von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmässige persönliche
Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit
dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht» (9.3). Kinder profitieren davon,
ihre biologische Herkunft und die Geschichte der Vorfahren zu kennen.
Der
nachvollziehbare Wunsch und das berechtigte Bedürfnis, als Erwachsene in einer
Beziehung zu Kindern zu stehen, darf nicht das Recht und Bedürfnis der Kinder
ausser Kraft setzen, bei einem männlichen und einem weiblichen Elternteil
aufzuwachsen und ihre Wurzeln zu kennen:
Die Rechte und
Gewinne, mit einem weiblichen und einem männlichen Elternteil aufzuwachsen und
die Wurzeln der leiblichen Eltern zu kennen, werden schon heute zahlreichen
Kindern vorenthalten, zum Beispiel infolge von Scheidungssituationen,
Adoptionen, zerrütteter Beziehungen, Krankheit oder des Todes von Elternteilen.
Die Realität solcher ungeplanten Trennungen von einem männlichen und weiblichen
Elternteil beziehungsweise von den biologischen, kulturellen und familiären
Wurzeln rechtfertigt jedoch nicht, dass diese Rechte und Gewinn einem Kind
systematisch und im Vornherein verwehrt oder nur sehr schwer lebbar gemacht
werden. Dies würde zum Bespiel dort geschehen, wo ein lesbisches Paar via
Samenspende zu Kindern käme (oder bei der später angestrebten Geburt durch
Leihmutterschaft für schwule Paare).
Es ist ein Unterschied, ob Kinder aufgrund entstandener Lebensumstände auf ein gewisses Wohl verzichten müssen, oder ob diese Umstände absichtlich herbeigeführt wurden.
Familien sind
aufgerufen, kinderlose Erwachsene soweit möglich in ihre familiären Beziehungen
einzubeziehen und sie am Familienleben teilhaben zu lassen:
Es ist ein
grosses Vorrecht, über Generationsgrenzen hinweg Leben zu teilen und
gegenseitig durch generationsspezifische Lebenserfahrungen, Wahrnehmungen und
Empfindungen bereichert zu werden. Erwachsene und Kinder können viel
voneinander über das Leben lernen. In klassischen Familien kommt hinzu, dass
ein Kind das kombinierte biologische Erbe seiner Mutter und seines Vaters
repräsentiert, was sich in äusserlichen und charakterlichen Ähnlichkeiten
zeigen kann.
Zahlreichen Menschen ohne eigene Kinder bleibt das Glück generationsübergreifender Beziehungen verwehrt. Davon betroffen sind zum Beispiel Singles, kinderlose heterosexuelle und homosexuelle Paare sowie Senioren. Durch gelebte Freundschaften, Patenschaften und gemeinschaftliches Wohnen muss «Kinderlosigkeit» für Erwachsene kein bleibender Zustand bleiben. Auch Kinder könnten durch Erweiterung ihres erwachsenen Beziehungsumfeldes profitieren.
Die Ehe
zwischen Mann und Frau entspricht dem ethischen Empfinden eines Grossteils der
Schweizer Bevölkerung und der Tradition unserer Kultur:
Das christliche
Menschenbild versteht die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann,
wie auch die klassische Sicht des Islams, des Judentums, des Hinduismus und
weiterer Religionen. Es ist fragwürdig, solche ethischen Empfindungen eines
Grossteils der Schweizer Bevölkerung und eine jahrtausendealte Tradition unnötig
durch gesetzliche Neudefinitionen zu strapazieren. Solche ethischen
Empfindungen wären es auch dann wert, respektiert und mit Toleranz behandelt zu
werden, wenn das traditionelle Eheverständnis nur noch von einer Minderheit
unserer Gesellschaft geteilt werden sollte. Die Annahme der «Ehe für alle»
würde zu einer normativen Veränderung des Ehebegriffs führen.
Der Staat hat die Meinungs- und Gewissensfreiheit aller Menschen zu schützen. So muss auch die Meinungs- und Gewissensfreiheit von traditionell denkenden Pfarrpersonen und Geistlichen religiöser Gemeinschaften in Theorie und Praxis ohne gesellschaftlichen Druck gewahrt bleiben.
Auf Grundlage solcher Gesichtspunkte engagiert sich der Dachverband Freikirchen.ch für die Stärkung der Ehe zwischen Frau und Mann. Darum plädiert Freikirchen.ch für ein Ja zum Referendum gegen die «Ehe für alle» am 26. September 2021.
Über Freikirchen Schweiz
Freikirchen.ch ist der Dachverband der Freikirchen und christlicher Gemeinschaften in der Schweiz. Er ist ein nationaler Kirchenverband mit 19 freikirchlichen Bewegungen aus der Deutschschweiz, zu denen über 750 örtliche Kirchen mit ihren diakonischen Werken gehören. Neben der Schweizer Bischofskonferenz und der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz versteht sich der Dachverband Freikirchen.ch zusammen mit dem Réseau als dritte Kraft der christlichen Kirchen in der Schweiz und als Sprachrohr für die gemeinsamen Anliegen der Freikirchen.
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Datum: 13.07.2021
Autor: Markus Baumgartner
Quelle: freikirchen.ch