Entscheid vom Bundesgericht
Schweiz: Kein leerer Geschlechtseintrag möglich
In der Schweiz ist es nicht möglich, das Geschlecht im Personenstandsregister zu streichen. Das entschied jetzt das Schweizer Bundesgericht, nachdem das Obergericht des Kantons Aargau im Jahr 2021 eine Streichung gutgeheissen hatte.